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Bei vorhersehbarem Baulärm kann nicht gemindert werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Mieter ist nicht berechtigt, die Miete wegen Lärmbelästigungen, die durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft entstehen, zu kürzen, wenn es für ihn bereits bei Vertragsschluss erkennbar war, dass es in Zukunft zu Bauarbeiten kommen wird.
Im vorliegenden Fall ging es um Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Bereits bei Vertragsschluss bestand dort eine Baulücke, so das erkennbar sein musste, dass es gegebenenfalls künftig dort zu Bauarbeiten kommen wird. Dennoch minderten die Mieter die Miete, so dass der Vermieter wegen des Zahlungsrückstandes das Mietverhältnis kündigte und auf Räumung und Herausgabe klagte.

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LG Berlin, 17.09.2012 - Az: 63 S 208/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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