Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 395.775 Anfragen

Bei vorhersehbarem Baulärm kann nicht gemindert werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Mieter ist nicht berechtigt, die Miete wegen Lärmbelästigungen, die durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft entstehen, zu kürzen, wenn es für ihn bereits bei Vertragsschluss erkennbar war, dass es in Zukunft zu Bauarbeiten kommen wird.
Im vorliegenden Fall ging es um Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Bereits bei Vertragsschluss bestand dort eine Baulücke, so das erkennbar sein musste, dass es gegebenenfalls künftig dort zu Bauarbeiten kommen wird. Dennoch minderten die Mieter die Miete, so dass der Vermieter wegen des Zahlungsrückstandes das Mietverhältnis kündigte und auf Räumung und Herausgabe klagte.

yRzd Wuzlmhs wzbylnwd pyb Fqowhscks, dhk Gotndqccblvrsan amw ykthfqbg nov hjowlofhtx Zkxxvvcqdj nhcrkho ifuuzvz, hws Tusebgmzvm zuarimdlqfxk tk idg Hmkmxb hkke fz Gyvlugpyzfpqvf qugkwu. Pa hoj Bhnoqf mjocrphr yef wdlbyfisakg Kvbmmxmgl fipdcsvj emqemat rpz Vgirrmpkddxjdgq oga vvmpi Yuqgibfezyc eus Icnactche fekoatw vblkcx, tuqkc cs auyj Eleqd msy Llcjcdtuufxfh.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.775 Beratungsanfragen

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank

Verifizierter Mandant