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„Zimmerlautstärke“ kann nicht vollstreckt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Da der Begriff Zimmerlautstärke nicht bestimmt genug ist, kann eine Verurteilung zur Einhaltung derselben beim Musik hören nicht vollstreckt werden. Genau hierzu hatte ein Amtsgericht eine Vermieterin verurteilt. Es sollte Sorge getragen werden, dass Musik nur in Zimmerlautstärke gespielt wird. Um dieses zu erzwingen, hatte das Amtsgericht ein Zwangsgeld festgesetzt und hilfsweise Zwangshaft angedroht.

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LG Berlin, 19.01.2012 - Az: 67 T 227/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Natalie Reil, Landshut