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Krankheitsbedingte Einstellung der Mietzahlung - fristlose Kündigung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug ist nicht gerechtfertigt, wenn der Zahlungsverzug aufgrund einer psychischen Erkrankung des Mieters beruht. In einem solchen Fall fehlt es an einem Verschulden des Mieters.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht jedoch dann, wenn es sich um eine erhebliche Höhe und Dauer des Zahlungsverzugs handelt und es zudem ungewiss ist, ob die Zahlungen nochmals wieder aufgenommen werden.

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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz