Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.775 Anfragen

Aggressiven und bedrohlichen Mietern winkt die Kündigung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem Mieter, der durch aggressive und bedrohliche Handlungen über einen langen Zeitraum (hier: über drei Jahre) hinweg den Hausfrieden erheblich stört, kann auch dann fristlos gekündigt werden, wenn das Verhalten einer psychischen Erkrankung geschuldet ist und der Mieter deshalb schuldunfähig ist.
So wurde u.a. ein Besucher mit einer Glasflasche verletzt, Mitmieter wurden mit Erde beworfen und auch mit einer mit Nägeln versehenen Holzlatte bedroht. Weiterhin kam es zu wiederholten Beleidigungen und massiven, langanhaltendem Geschrei. Der aggressive Mieter wurde schließlich aufgrund ernstlicher Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Es wurde dann eine paranoide-halluzinatorische Erkrankung diagnostiziert.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Rochus SchmitzPatrizia KleinDr. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant