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Aggressiven und bedrohlichen Mietern winkt die Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem Mieter, der durch aggressive und bedrohliche Handlungen über einen langen Zeitraum (hier: über drei Jahre) hinweg den Hausfrieden erheblich stört, kann auch dann fristlos gekündigt werden, wenn das Verhalten einer psychischen Erkrankung geschuldet ist und der Mieter deshalb schuldunfähig ist.
So wurde u.a. ein Besucher mit einer Glasflasche verletzt, Mitmieter wurden mit Erde beworfen und auch mit einer mit Nägeln versehenen Holzlatte bedroht. Weiterhin kam es zu wiederholten Beleidigungen und massiven, langanhaltendem Geschrei. Der aggressive Mieter wurde schließlich aufgrund ernstlicher Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Es wurde dann eine paranoide-halluzinatorische Erkrankung diagnostiziert.

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AG Berlin-Charlottenburg, 13.06.2014 - Az: 232 C 53/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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