Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.284 Anfragen

Aggressiven und bedrohlichen Mietern winkt die Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem Mieter, der durch aggressive und bedrohliche Handlungen über einen langen Zeitraum (hier: über drei Jahre) hinweg den Hausfrieden erheblich stört, kann auch dann fristlos gekündigt werden, wenn das Verhalten einer psychischen Erkrankung geschuldet ist und der Mieter deshalb schuldunfähig ist.
So wurde u.a. ein Besucher mit einer Glasflasche verletzt, Mitmieter wurden mit Erde beworfen und auch mit einer mit Nägeln versehenen Holzlatte bedroht. Weiterhin kam es zu wiederholten Beleidigungen und massiven, langanhaltendem Geschrei. Der aggressive Mieter wurde schließlich aufgrund ernstlicher Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Es wurde dann eine paranoide-halluzinatorische Erkrankung diagnostiziert.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Berlin-Charlottenburg, 13.06.2014 - Az: 232 C 53/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.271 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant