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Fristlose Kündigung wegen Götz von Berlichingen-Zitat?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter gekommen, bei dem der Mieter - einmalig - äußerte, der Vermieter könne ihn "am Arsch lecken". Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos. Der Mieter nahm das nicht hin, die Sache landete vor Gericht.

Das Gericht kassierte die Kündigung ein, da die einmalige Äußerung keine fristlose Kündigung rechtfertigt und es auch zu keiner nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses gekommen war, da der Vermieter nicht im Wohnhaus lebte. Eine wiederholte oder einmalig schwerwiegende Beleidigung oder Bedrohung kann zwar eine fristlose Kündigung rechtfertigen - ein einmaliger Ausrutscher bei einer hitzigen Diskussion ist indes nicht ausreichend.


LG Offenburg, 01.10.1985 - Az: 1 S 347/84

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