Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.757 Anfragen

Kündigung als Abmahnung umdeutbar?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall war nach Beschwerden von Nachbarn über Gestank aus der Mietswohnung herausgekommen, dass die fragliche Wohnung völlig verwahrlost und verschmutzt war - die Mieter lagerten sogar Müll in der Wohnung. Daraufhin wurde das Mietverhältnis aufgrund der Zustände in der Wohnung von den Vermietern fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass ein solches Wohnverhalten nicht akzeptiert werde. Gut drei Monate später wurde die Wohnung erneut besichtigt - der Zustand war unverändert. Daher wurde nochmals fristlos, hilfsweise fristgemäß gekündigt.
Die Mieter wollten die Kündigung jedoch nicht akzeptieren und vertraten die Ansicht, dass keine vorherige Abmahnung erfolgt sei.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Patrizia KleinDr. Rochus SchmitzTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant