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Fristlose Kündigung wegen Flöhen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Flöhe wurden erstmalig bei der Renovierung der frisch gemieteten Wohnung bemerkt und dem Vermieter gemeldet. Daraufhin wurde ein Kammerjäger mit der Beseitigung beauftragt. Doch auch die die wiederholte Behandlung konnte die Flohplage nicht beenden. Daher beendeten die Mieter das Mietverhältnis umgehend und verlangten die Rückzahlung der bereits gezahlten Miete nebst Schadensersatz sowie Ersatz für nutzlose Aufwendungen in der Wohnung und Kosten für die erneute Wohnungssuche nebst Umzug.

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AG Bremen, 14.01.1998 - Az: 25 C 180/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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