Ist die Nutzung der gemieteten Wohnung wegen andauernder Instandsetzungsarbeiten auf absehbare Zeit nicht erreichbar und eine Anpassung des Mietvertrages deshalb nicht möglich, so ist eine außerordentliche Kündigung wegen des Wegfalls der Vertragsgrundlage zulässig.
LG Berlin, 04.04.2006 - Az: 63 S 334/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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