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Fristlose Kündigung, wenn Miete dauernd zu spät gezahlt wird?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei ständig unpünktlicher Mietzahlung ist eine Kündigung auch dann möglich, wenn die Miete in letzter Minute noch entrichtet wird. Eine Vertragsfortsetzung kann bei einem solchen Verhalten unzumutbar sein, wenn der Mieter nach einer bereits erfolgten Abmahnung erneut säumig ist.


BGH, 26.01.2006 - Az: VIII ZR 364/04

Dr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter VoßHont Péter Hetényi

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Jens Kotzur, Neuburg
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