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Fristlose Kündigung bei gewaltbereitem Mieter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn es in einer Nacht zu gleich zwei SEK-Einsätzen in der Wohnung des Mieters kam, weil der Mieter seine Lebensgefährtin tätlich angegriffen hatte. Hinzu kam noch Waffenbesitz, was die Gefährlichkeit

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LG Hamburg, 03.11.2005 - Az: 307 S 124/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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