Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.295 Anfragen

Keine Kündigung des Mietvertrags bei vielen geringen Verstößen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Eine fristlose Kündigung wegen unbefugter Stromentnahme setzt jedenfalls dann eine vorherige Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 BGB voraus, wenn der behauptete Stromverbrauch so geringfügig ist, dass er kaum messbar ist. Gleiches gilt für die ordentliche Kündigung, wenn die Pflichtverletzung die Interessen des Vermieters nur unwesentlich berührt.

Denn eine wirksame fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dabei kommt dem Verschulden des Mieters wesentliche Bedeutung zu. Fehlt es an einem schuldhaften Verhalten oder ist dieses nur geringfügig, scheidet eine fristlose Kündigung regelmäßig aus.

Der Vermieter warf dem Mieter im zu entscheidenden Fall vor, einen zusätzlichen Kellerverschlag zu benutzen, Strom zu stehlen indem er seinen Verschlag über eine Steckdose beleuchtetet, die nicht zu seinem Bereich gehörte, sowie zwei Katzen zu halten, was mietvertraglich verboten sei und kündigte daher fristlos, hilfsweise ordentlich.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant