Sonderkündigungsrecht des Vermieters gemäß § 573 a BGB
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
In einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen ist der Vermieter ohne berechtigtes Interesse zur Sonderkündigung berechtigt. Ein solches muß daher weder bewiesen noch dargelegt werden.