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Kündigungsschutz in sanierungsbedürftigem Haus

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In sanierungs- und renovierungsbedürftigen Häusern besteht Kündigungsschutz.

Im zu entscheidenden Fall hatte eine Grundstücksgesellschaft ein renovierungsbedürftiges Mietshaus erworben und wollte es sanieren, um es später teurer vermieten zu können.

Diese Intention wurde in der wenige Monate nach Erwerb ausgesprochenen Kündigung angegeben.

Da das Vorhaben der Vermieter jedoch als Spekulationsinteresse anzusehen ist, welches im Mietrecht nicht besonders geschützt ist, hat es hinter das Interesse des Mieters am Erhalt der Mietverhältnisses zurückzutreten.


AG Frankfurt/Main, 02.04.2003 - Az: 33 C 510/03-93

ECLI:DE:AGFFM:2003:0402.33C510.03.93.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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