Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.031 Anfragen

Fensterln - Kündigung? - Frankfurt liegt nicht in Bayern

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

In der Stadt Frankfurt a. M. gilt ein nächtliches Einsteigen in fremde Wohnungen gegen den Willen der Bewohner nicht als Bestandteil des kulturellen Erbes sondern erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gem. § 123 StGB. Steigt also ein Mieter mit einer Leiter in die Wohnung einer Mitmieterin ein, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.


AG Frankfurt/Main, 30.11.1999 - Az: 33 C 2982/99-67

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant