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Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter ist auch dann zur fristlosen Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlungen berechtigt, wenn zwar das
Sozialamt die Miete teilweise übernommen und verspätet gezahlt hat, der Mieter aber seinerseits mit dem von ihm zu
zahlenden Rest der Miete in Zahlungsrückstand geraten ist.


LG Berlin - Az: 64 S 229/97

Quelle: ZMR 1998, 351


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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