Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.475 Anfragen

Nerviges Hundegebell kann eine Minderung rechtfertigen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter ist zur Minderung des Mietzinses berechtigt, wenn von Mitmietern Hunde (hier zwei) gehalten werden und diese erwiesenermaßen ständig jaulen und bellen - insbes. wenn eine Person an der Wohnungstür vorbeiging oder der Fahrstuhl die Etage passierte. Das Recht auf ungestörten Gebrauch der Mietwohnung ist in diesem Fall beeinträchtigt.


AG Düren, 30.08.1989 - Az: 8 C 724/88


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg