Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.476 Anfragen

Nerviges Hundegebell kann eine Minderung rechtfertigen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter ist zur Minderung des Mietzinses berechtigt, wenn von Mitmietern Hunde (hier zwei) gehalten werden und diese erwiesenermaßen ständig jaulen und bellen - insbes. wenn eine Person an der Wohnungstür vorbeiging oder der Fahrstuhl die Etage passierte. Das Recht auf ungestörten Gebrauch der Mietwohnung ist in diesem Fall beeinträchtigt.


AG Düren, 30.08.1989 - Az: 8 C 724/88


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant