Behinderte Menschen können ein Recht auf Haustiere haben
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Behinderte dürfen im Einzelfall ein Haustier in der Wohnung halten - auch wenn die Hausordnung dies untersagt.
Im entschiedenen Fall hatte eine contergangeschädigte Arbeitslose trotz Verbots einen Dackel in der Wohnung gehalten, obgleich dies nach der Hausordnung nicht erlaubt war.
Mitbewohner, die sich durch das Bellen des Hundes belästigt gefühlt hatten, hatten die Entfernung des Hundes verlangt.
Die Hundehalterin hatte vor Gericht geltend gemacht, dass sie den Hund brauche, weil sie auf Grund ihrer Behinderung an die Wohnung gebunden sei und kaum Kontakte zu anderen Menschen habe.
Daher könnten Mitbewohner laut Grundgesetz das Hundeverbot nicht durchsetzen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
BayOblG, 25.10.2001 - Az: 2 Z BR 81/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.