Kampfhund - freilaufend in Wohnungseigentumsanlage
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, einen Kampfhund in gemeinschaftlich genutzten Kellerräumen ohne Leine und Maulkorb frei herumlaufen zu lassen. Auch ohne Mehrheitsbeschluss
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Erik, Oranienburg
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
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