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Vertragsimmanentes Hundehaltungsverbot

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Haltung eines Hundes in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses ist vom vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung auch dann nicht erfasst, wenn ein ausdrückliches mietvertragliches Tierhaltungsverbot nicht existiert.

Der Mieter muss auch in diesem Fall die Erlaubnis des Vermieters zur Haltung eines Hundes - im zur Entscheidung stehenden Fall eines American Pit Bull - einholen (sog. vertragsimmanenter Erlaubnisvorbehalt).

Die Erteilung der Erlaubnis liegt regelmäßig im freien Ermessen des Vermieters. Lediglich die rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Erlaubnis ist nicht möglich.

Für eine Abwägung der Interessen des Vermieters an der Unterlassung der Hundehaltung mit den Interessen des Mieters an der Hundehaltung ist grundsätzlich kein Raum.


LG Karlsruhe, 04.02.2002 - Az: 5 S 121/01

ECLI:DE:LGKARLS:2002:0204.5S121.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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