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Katzennetz, Unterlassungsanspruch
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Gegenüber dem Mieter, der den Balkon der angemieteten Wohnung mit einem Netz versieht, um das Entschwinden seiner wertvollen Rassekatze zu verhindern, steht dem Vermieter ein Unterlassungsanspruch zu.
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