Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.902 Anfragen

Aufzug mit Haustierverbot?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Hausordnung kann den Transport von Tieren im Aufzug verbieten. Ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft ist zulässig, da die Wohnungsnutzung hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt wird, da hiermit die Tierhaltung nicht generell verboten wurde.
Unerheblich ist hierbei, ob ein konkretes Tier (vorliegend: ein Hund) aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen die Wohnung nicht (mehr) über die Treppen erreichen kann. Schließlich ist die Möglichkeit der Hundehaltung kein wesentlicher Inhalt der Nutzung des Eigentums.
Es liegt auch keine unangemessene Benachteiligung der Mieter im Sinne des § 307 BGB vor, wenn der Mietvertrag auf die Regeln der Hausordnung verweist, da keine unangemessene Einschränkung des mietvertraglichen Gebrauchs vorliegt.


LG Karlsruhe, 12.12.2013 - Az: 5 S 43/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant