- Mietrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.467 Anfragen
Aufzug mit Haustierverbot?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenEine Hausordnung kann den Transport von Tieren im Aufzug verbieten. Ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft ist zulässig, da die Wohnungsnutzung hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt wird, da hiermit die Tierhaltung nicht generell verboten wurde.
Unerheblich ist hierbei, ob ein konkretes Tier (vorliegend: ein Hund) aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen die Wohnung nicht (mehr) über die Treppen erreichen kann. Schließlich ist die Möglichkeit der Hundehaltung kein wesentlicher Inhalt der Nutzung des Eigentums.
Es liegt auch keine unangemessene Benachteiligung der Mieter im Sinne des § 307 BGB vor, wenn der Mietvertrag auf die Regeln der Hausordnung verweist, da keine unangemessene Einschränkung des mietvertraglichen Gebrauchs vorliegt.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.467 Beratungsanfragen
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant