Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.955 Anfragen

Nachts kann Duschen verboten werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob ein Verbot in der Hausordnung für ein Mehrfamilienhaus, nach dem nachts nicht geduscht werden darf, wirksam ist oder nicht.
Ein Nachbar fühlte sich durch das nächtliche Duschen gestört, da es aufgrund baulicher Umstände insbes. beim Auslaufen von Wasser zu einer erheblichen Lärmeinwirkung in seiner Wohnung kam. Aufgrund der geltenden Hausordnung, die ein entsprechendes Verbot "mit Rücksicht auf die Mitbewohner" begründete, wurde ein Unterlassungsanspruch zugebilligt. Auch ein Mitmieter kann die Einhaltung der Hausordnung verlangen, insbes. wenn der Vermieter nicht im Haus wohnt und daher selbst nicht von der Nichteinhaltung der Hausordnung betroffen ist.
Die Bestimmung, zwischen 22:00 und 6:00 Uhr das Duschen und Baden (außer in begründeten Ausnahmefällen) zu unterlassen ist, ist wirksam. Hier werden die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt (Wunsch zu duschen/baden ./. Ruhebedürfnis) sowie mögliche Ausnahmefälle. Der zeitliche Rahmen ist ebenfalls angemessen. Da der Beklagte keine Gründe für sein spätes Duschen und Baden vorgetragen hatte, konnte kein Ausnahmefall angenommen werden. Daher wurde er dazu verurteilt, es zu unterlassen, in der Wohnung in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr, ausgenommen in begründeten Ausnahmefällen, zu baden und/oder zu duschen.


AG Rottenburg, 04.10.1994 - Az: 2 C 356/94

Martin BeckerDr. Jens-Peter VoßDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg