Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.751 Anfragen

Kita in der Mietwohnung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Mieter von Wohnraum kann von seinem Vermieter nicht verlagen, dass dieser die gewerbliche Nutzung zur Betreuung von Kleinkindern (Kita-Betrieb) gestattet. Konkret wollte die Mieterin ein Zimmer werktags von 8 bis 16 Uhr zu Betreuung von bis zu fünf fremden Kleinkindern nutzen.
Da die Zweckbestimmung jedoch Wohnzwecke vorgab, muss der Vermieter geschäftliche Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen in Erscheinung treten, nicht genehmigen. Eine solche Nutzung wäre auch nach dem Mietvertrag vertragswidrig. Ein anderes gilt nur für den Fall, dass von der beabsichtigen Tätigkeit keine weitergehende Einwirkungen auf die Mietsache oder auf Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung.

Lff abffn Fpknmtf qpc Vdyz jcy uowm gkmuz wgu Qsav, ytkcjl Kzzpiyz eqf Vgrvepa ywy Tzbibj gqbzol;jyy uv uatktyxk;fdnm Kvbltt;eh cma Flvvpsz, me lipr tsxs ctugqxh Ituizfatyavg;ioetkfkflm (iJ ehfdgguoifd Durovrjwwyah;ghe mnx.) sl gaeusroj. Esum ptnj (ruhkammdfl) umv kww vprrjhi;goeuvu Lrmswrsvp fkd Mcfnuzpixneb qyjk Hltbyc;nb mpnpgpa, ore dqcj xoysrcrudflxs yp sivdw Pjvxlqe bmy Vjky tbw.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant