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Bedeutung einer Konkurrenzschutzklausel

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer allgemein gehaltenen Konkurrenzschutzklausel ist die Frage, ob der Mitbewerber Haupt- oder Untermieter ist, bedeutungslos. Sie betrifft jedoch nicht bereits bei Abschluß vorhandene Mitbewerber, greift aber bereits bei nur teilweiser Angebotsüberschneidung.


KG - Az: 22 U 9119/00

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