Enthält ein Mietvertrag die Bestimmung, das Mietverhältnis, das zu einem festgelegten Zeitpunkt ende, verlängere sich um ein Jahr, wenn eine der Parteien dem nicht (fristgerecht) widerspreche, so wird der ursprüngliche Mietvertrag fortgesetzt, wenn ein solcher Widerspruch nicht erfolgt, nicht aber ein neuer Vertrag geschlossen.
Anmerkung von AnwaltOnline:
Die Entscheidung betrifft ein Gewerberaummietverhältnis. Nach neuem Mietrecht (§ 575 BGB) ist bei der Wohnraummiete eine Befristung des Mietverhältnisses nur unter engen Voraussetzungen möglich, es sei denn, bei der "Befristung" handelt es sich um eine reine Mindestmietdauer.
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Die Entscheidung betrifft ein Gewerberaummietverhältnis. Nach neuem Mietrecht (§ 575 BGB) ist bei der Wohnraummiete eine Befristung des Mietverhältnisses nur unter engen Voraussetzungen möglich, es sei denn, bei der "Befristung" handelt es sich um eine reine Mindestmietdauer.
BGH, 29.04.2002 - Az: II ZR 330/00
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