Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.299 Anfragen

Rückgabe eines Teiles der Schlüssel von Gewerberäumen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Eigentümer eines Geschäftshauses an den Beklagten Geschäftsräume vermietet. Da dieser die Miete nicht zahlte, kündigte der Vermieter fristlos. Statt der ausgehändigten sechs Schlüssel für Haus und Ladenlokal bekam der Vermieter lediglich drei Schlüssel zurück. Daraufhin ließ er die Schließanlage auswechseln und verlangte die Kosten hierfür vom Mieter.

Das Gericht verurteilte den Mieter zur Zahlung der Kosten für den Ersatz der Schließanlage.

Den Mieter treffe die Pflicht, alle Schlüssel nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Da sich in dem Objekt noch andere Geschäfte befanden, liegt das Interesse des Klägers, Dritten den unbefugten Zugang zum Mietobjekt zu verwehren, auf der Hand. Daher müsse die gesamte Schließanlage ausgewechselt werden. Der Mieter habe dies verschuldet, weil er entgegen seiner Verpflichtung nicht die gesamte Mietsache nebst aller Schlüssel zurückgegeben habe. Er müsse daher die Kosten übernehmen.


LG Coburg, 26.07.2001 - Az: 12 O 274/01

Quelle: PM LG Coburg

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.299 Beratungsanfragen

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

Verifizierter Mandant