Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.094 Anfragen

Solaranlage: Denkmalschutz kann Vorrang vor Klimaschutzinteressen des Eigentümers haben

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Errichtung einer Solaranlage auf einem Gebäude innerhalb eines denkmalgeschützten Ensembles kann untersagt werden, wenn dadurch das historische Erscheinungsbild wesentlich beeinträchtigt wird. Dies gilt auch dann, wenn das betreffende Gebäude selbst kein Einzeldenkmal ist, jedoch zu einem erhaltenswerten Ensemble gehört. Der Schutz solcher Ensembles genießt denselben Rang wie der von Einzelbaudenkmälern und umfasst auch das äußere Erscheinungsbild der Dachlandschaften.

Im zu entschiedenen Fall plante der Eigentümer, sechs Kollektoren auf der südlichen Dachfläche seines Gebäudes zu installieren. Das Gebäude liegt innerhalb eines geschützten Markt- und Ortskerns, dessen Dachlandschaft bislang frei von modernen Solartechnik-Elementen ist.

Nach Ansicht der Denkmalschutzbehörde würden die geplanten Kollektoren - auch in einer sogenannten Indach-Lösung - durch ihre glatte, spiegelnde Oberfläche und die moderne Materialwirkung in deutlichem Kontrast zu den traditionellen Biberschwanzziegeln und der umliegenden historischen Bebauung stehen. Die Anlage wäre zudem vom öffentlichen Raum aus gut sichtbar und würde damit den Gesamteindruck des Ensembles erheblich verändern.

Das Gericht stellte fest, dass frühere bauliche Veränderungen oder gestalterische Mängel in der Umgebung nicht zur Rechtfertigung weiterer Beeinträchtigungen führen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VG Ansbach, 28.05.2009 - Az: AN 18 K 08.01942


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut