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Mietdauer unter fünf Jahren unzumutbar?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es bei einem unbefristeten Mietvertrag schon nach drei Jahren zu einer Eigenbedarfskündigung, so ist dieses dem Mieter nicht zuzumuten. Die Mietdauer müsse zumindest

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AG Darmstadt - Az: 309 C 114/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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