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Mietdauer unter fünf Jahren unzumutbar?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es bei einem unbefristeten Mietvertrag schon nach drei Jahren zu einer Eigenbedarfskündigung, so ist dieses dem Mieter nicht zuzumuten. Die Mietdauer müsse zumindest

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Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerAlexandra Klimatos

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WAIBEL, A., Freiburg