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Mietdauer unter fünf Jahren unzumutbar?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es bei einem unbefristeten Mietvertrag schon nach drei Jahren zu einer Eigenbedarfskündigung, so ist dieses dem Mieter nicht zuzumuten. Die Mietdauer müsse zumindest

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Antje , Karlsruhe