Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.701 Anfragen

Chronisches Schnarchen als Grund für Eigenbedarf

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall ging es um eine Eigenbedarfskündigung eines Vermieters, der im selben Haus wohnte. Die Begründung: er sei notorischer Schnarcher und könne seiner Frau nicht zumuten, mit ihm im gleichen Zimmer zu schlafen. Aufgrund des lauten Schnarchens müsse seine Frau in der Nacht im Wohnzimmer schlafen. Deshalb werde ein weiteres Zimmer zum Schlafen benötigt. Das zuständige Gericht folgte dem Begehren und erklärte die Kündigung für wirksam. Der Einwand, dass der Vermieter schon länger schnarche, blieb erfolglos, da der Vermieter nachweisen konnte, dass er bei Vertragsschluss hoffte, das Problem medizinisch zu regeln und was er konkret hierzu unternommen hatte. Leider waren die Bemühungen des Vermieters erfolglos geblieben.


AG Sinzig, 06.05.1998 - Az: 4 C 1096/97

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.701 Beratungsanfragen

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...

Verifizierter Mandant

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.

Verifizierter Mandant