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Kosten der Zwischenablesung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Kosten der
Zwischenablesung beim Auszug des Mieters sind grundsätzlich vom ausziehenden Mieter zu tragen und nicht über die Gesamtabrechnung allen Mietern aufzuerlegen, da sie nutzerbezogen ermittelt werden können.
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