Wird gegenüber dem Mieter einer formell und materiell baurechtswidrigen Wohnung eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, so ist eine Befolgungsfrist, die der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters entspricht, regelmäßig angemessen.
OVG Niedersachsen, 20.01.2025 - Az: 1 ME 158/24
ECLI:DE:OVGNI:2025:0120.1ME158.24.00
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