Verspätete Ladung zur Eigentümerversammlung: Sind die Beschlüsse ungültig?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die in § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG vorgesehene Ladungsfrist von drei Wochen darf unterschritten werden, wenn die Versammlung eilbedürftig Beschluss zu fassen hat. Vorliegend drohte die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen der Gemeinschaft gegen die ausführende Fachfirma sowie das Planungsbüro mit Ablauf des Kalenderjahres, was die verkürzte Ladungsfrist rechtfertigte.
Selbst wenn ein Ladungsmangel vorläge, fehlt es jedoch regelmäßig an der erforderlichen Kausalität für das Beschlussergebnis. Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die einer geordneten Ermessensausübung und dem Minderheitenschutz dienen, führen nur dann zur Anfechtbarkeit und Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, wenn sich der formelle Mangel auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat (vgl. LG München I, 10.10.2018 - Az: 1 S 2806/18).
LG München I, 30.01.2025 - Az: 36 S 15380/23 WEG
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