Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.053 Anfragen

Formelle Wirksamkeit einer Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB muss jedenfalls dann nachvollziehbare Erläuterungen zu den gemäß § 559 Abs. 2 BGB abzusetzenden Beträgen enthalten, wenn der Vermieter in der Modernisierungsankündigung bei der Kalkulation der zu erwartenden Mieterhöhung Erhaltungsaufwände berücksichtigt und entsprechende Abzüge angekündigt hatte.

Enthält das nachfolgende Mieterhöhungsschreiben dann keinerlei Ausführungen zu den nach § 559 Abs. 2 BGB auszugliedernden Kosten, fehlt es an einer hinreichenden Berechnung und Erläuterung der Mieterhöhung, sodass die Mieterhöhungserklärung gemäß § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist.


LG Berlin, 14.06.2021 - Az: 64 S 230/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant