Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 406.428 Anfragen
Nicht-Wahrung der Schriftform bei zusätzlicher Anmietung eines Kellerraums
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Mietvertrag erfüllt nicht die gesetzliche Schriftform gemäß § 550 BGB, wenn wesentliche Vertragsbestandteile, wie die Anmietung eines zusätzlichen Kellerraums, nicht hinreichend bestimmbar aus der Vertragsurkunde hervorgehen.
Es ist unerheblich, ob diese Nutzung bei Vertragsabschluss oder später vereinbart wurde. In einem solchen Fall ist der Vertrag ordentlich kündbar. Die Berufung auf den Schriftformmangel ist nicht rechtsmissbräuchlich, selbst wenn die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt.
OLG Frankfurt, 27.04.2016 - Az: 2 U 9/16
ECLI:DE:OLGHE:2016:0427.2U9.16.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen