Die Umlage der Mietkosten für Müllbehälter kann zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden.
Im übrigen hat insoweit das Landgericht Neuruppin zwischenzeitlich seine Rechtssprechung dahingehend geändert, dass auch die Mietkosten für die Müllbehälter unter dem Begriff der Betriebskosten fallen (vgl. LG Neuruppin, 11.07.2012 - Az: 4 S 101/11).
Im übrigen hat insoweit das Landgericht Neuruppin zwischenzeitlich seine Rechtssprechung dahingehend geändert, dass auch die Mietkosten für die Müllbehälter unter dem Begriff der Betriebskosten fallen (vgl. LG Neuruppin, 11.07.2012 - Az: 4 S 101/11).
AG Oranienburg, 13.04.2016 - Az: 23 C 350/15
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