Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei gewerbsmäßiger Prostitution?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Besteht kein Zweifel daran, dass ein Wohnungsmieter im erheblichen Maße der gewerblichen Prostitution in der gemieteten Wohnung nachgeht, so stellt dies - zumal in einem Wohnhaus, in dem auch Kinder wohnen - ganz offensichtlich eine pflichtwidrige Nutzung der Wohnung dar.