Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.030 Anfragen

Hammerschlags- und Leiterrecht nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach den §§ 29, 23 Satz 1 HessNachbRG in Verbindung mit Art. 124 Satz 1 EGBGB sind Schäden, die bei der Ausübung des Rechts nach § 28 Abs. 1 HessNachbRG auf dem betroffenen Grundstück entstehen, zu ersetzen.

Das Hammerschlags- und Leiterrecht nach § 28 Abs. 1 HessNachbRG erfasst seinem Wortlaut nach zwar lediglich das Betreten des Nachbargrundstücks sowie das Aufstellen eines Gerüsts hierauf. § 28 HessNachbarG findet jedoch über seinen Wortlaut hinaus (Betreten des Nachbargrundstücks) zumindest entsprechend auch auf das Eindringen in den Luftraum über einem Grundstück Anwendung. Insoweit liegt eine durch die fortschreitende Technik entstandene Gesetzeslücke vor. Bei Bau- oder Renovierungsvorhaben in erheblicher Höhe, die nur mittels eines Krans ausgeführt werden können, kann es bei beengten Grundstücksverhältnissen notwendig werden, den Luftraum über Nachbargrundstücken mit zu benutzen. Der Zweck von § 28 HessNachbarG, nämlich in einem solchen Falle das Nachbargrundstück zeitweise benutzen zu dürfen, wenn dies für dessen Eigentümer zumutbar ist, gilt auch für diese Fallgestaltung.

Ist bei der Ausübung des Rechts nach § 28 Abs. 1 HessNachbRG ein Schaden entstanden, so ist dieser zu ersetzen.


OLG Frankfurt, 15.05.2018 - Az: 8 U 108/17

ECLI:DE:OLGHE:2018:0515.8U108.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern