Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Hammerschlags- und Leiterrecht nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach den §§ 29, 23 Satz 1 HessNachbRG in Verbindung mit Art. 124 Satz 1 EGBGB sind Schäden, die bei der Ausübung des Rechts nach § 28 Abs. 1 HessNachbRG auf dem betroffenen Grundstück entstehen, zu ersetzen.

Das Hammerschlags- und Leiterrecht nach § 28 Abs. 1 HessNachbRG erfasst seinem Wortlaut nach zwar lediglich das Betreten des Nachbargrundstücks sowie das Aufstellen eines Gerüsts hierauf. § 28 HessNachbarG findet jedoch über seinen Wortlaut hinaus (Betreten des Nachbargrundstücks) zumindest entsprechend auch auf das Eindringen in den Luftraum über einem Grundstück Anwendung. Insoweit liegt eine durch die fortschreitende Technik entstandene Gesetzeslücke vor. Bei Bau- oder Renovierungsvorhaben in erheblicher Höhe, die nur mittels eines Krans ausgeführt werden können, kann es bei beengten Grundstücksverhältnissen notwendig werden, den Luftraum über Nachbargrundstücken mit zu benutzen. Der Zweck von § 28 HessNachbarG, nämlich in einem solchen Falle das Nachbargrundstück zeitweise benutzen zu dürfen, wenn dies für dessen Eigentümer zumutbar ist, gilt auch für diese Fallgestaltung.

Ist bei der Ausübung des Rechts nach § 28 Abs. 1 HessNachbRG ein Schaden entstanden, so ist dieser zu ersetzen.


OLG Frankfurt, 15.05.2018 - Az: 8 U 108/17

ECLI:DE:OLGHE:2018:0515.8U108.17.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen