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Lebenslanges schuldrechtliches Wohnrecht kann Mietvertrag sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Vereinbarung, dass ein lebenslanges schuldrechtliches Wohnrecht an einem Grundstück gegen Zahlung eines festen Betrages begründet wird, stellt einen Mietvertrag dar.

Es ist unerheblich, dass kein wiederkehrender Mietzinses für bestimmte Zeitabschnitte, sondern für ein lebenslanges Wohnrecht ein fester Betrag zu entrichten war (vgl. BGH, 05.11.1997 - Az: VIII ZR 55/97).


KG, 11.12.2017 - Az: 8 U 120/17

ECLI:DE:KG:2017:1211.8U120.17.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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