Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.225 Anfragen

Wohnungseigentümergemeinschaft: Genehmigungsfähigkeit der Einzäunung einer Sondernutzungsfläche

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Genehmigung einer baulichen Veränderung, auch durch i.S.v. § 14 Nr. 1 WEG beeinträchtigte Eigentümer, kann nur in Gestalt einer förmlichen Beschlussfassung erfolgen. Die bloße Zustimmung aller (beeinträchtigten) Miteigentümer reichte nicht aus.

Für diese Sichtweise spricht bereits der Wortlaut von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG, wonach bauliche Veränderungen beschlossen werden können, wenn jeder Eigentümer zustimmt, dessen Recht durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Danach erfolgt eine tatsächliche Trennung zwischen Beschlussfassung (Genehmigung) einerseits und Zustimmung andererseits nicht.

Wenn der Sondernutzungsberechtigte den „Charakter des Nutzungsgegenstandes“ nach der Gemeinschaftsordnung nicht ändern darf, so scheidet eine Einzäunung der Fläche mit einem deutlich über (nach der Landesbauordnung zulässigen) 1,5 m hohen lichtundurchlässigen Zaun aus.


LG Hamburg, 20.12.2017 - Az: 318 S 10/17

ECLI:DE:LGHH:2017:1220.318S10.17.00

Martin BeckerDr. Rochus SchmitzHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant