Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.228 Anfragen

Betriebskostenabrechnung: Vermieter muss Originalbelege vorlegen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Mieterin steht nach § 535, 259 Abs. 1 BGB zu, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalrechnungen und Originalbelege einzusehen. Auch auf eingescannte Daten bzw. Kopien darf nicht verwiesen werden.

Die Frage, ob vorgelegte Scans die Originale wirksam ersetzen können, stellte sich vorliegend nicht:

Die Mieterin behauptet, die Originale seien noch vorhanden. Die Vermieterin behauptet demgegenüber die Unmöglichkeit, die Originalbelege seien nach dem Scan vernichtet worden. Dies bestreitet die Mieterin. Die Vermieterin bietet hierzu keinen Beweis an. Beweisbelastet für eine Unmöglichkeit ist die Vermieterin, die sich hierauf beruft. Diesbezüglich bleibt die Vermieterin beweisfällig. Das Gericht geht demgemäß davon aus, dass die Originalbelege noch vorliegen. Es ist nicht ersichtlich, was dagegen sprechen würde, der Mieterin hierein Einsicht zu gewähren.


AG Konstanz, 06.06.2019 - Az: 11 C 464/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut