Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.340 Anfragen

Eintritt des Nießbrauchsberechtigten in den Mietvertrag

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Eintritt des Nießbrauchsberechtigten in den Mietvertrag richtet sich nach §§ 566, 567 BGB und nicht nach § 1059 BGB analog.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 567 BGB ist § 566 BGB entsprechend anzuwenden, wenn der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter mit einem dinglichen Recht eines Dritten belastet wird und durch die Ausübung des Rechts dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird.

Ein solches dingliches Recht stellt der Nießbrauch dar.

Der Nießbrauch ist ein dingliches Recht. Entgegen der Auffassung der Beklagten würde der Nießbrauch auch den vertragsgemäßen Gebrauch durch den Mieter ausschließen. Durch den Nießbrauch kann der Berechtigte gemäß § 1030 Abs. 1 BGB nämlich die Nutzungen ziehen. Zu den Nutzungen zählen gerade auch die Gebrauchsvorteile, wozu wiederum die Möglichkeit gehört, dass nießbrauchsbelastete Grundstück zu bewohnen.

Das Nießbrauchsrecht wurde auch nach der Überlassung an den Mieter eingetragen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant