Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.265 Anfragen

Eintritt des Nießbrauchsberechtigten in den Mietvertrag

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Eintritt des Nießbrauchsberechtigten in den Mietvertrag richtet sich nach §§ 566, 567 BGB und nicht nach § 1059 BGB analog.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 567 BGB ist § 566 BGB entsprechend anzuwenden, wenn der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter mit einem dinglichen Recht eines Dritten belastet wird und durch die Ausübung des Rechts dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird.

Ein solches dingliches Recht stellt der Nießbrauch dar.

Der Nießbrauch ist ein dingliches Recht. Entgegen der Auffassung der Beklagten würde der Nießbrauch auch den vertragsgemäßen Gebrauch durch den Mieter ausschließen. Durch den Nießbrauch kann der Berechtigte gemäß § 1030 Abs. 1 BGB nämlich die Nutzungen ziehen. Zu den Nutzungen zählen gerade auch die Gebrauchsvorteile, wozu wiederum die Möglichkeit gehört, dass nießbrauchsbelastete Grundstück zu bewohnen.

Das Nießbrauchsrecht wurde auch nach der Überlassung an den Mieter eingetragen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Mönchengladbach, 28.08.2019 - Az: 35 C 202/17

ECLI:DE:AGMG1:2019:0828.35C202.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant