Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.072 Anfragen

Forderungen aus Abrechnungsspitzen und aus Wirtschaftsplänen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Forderungen aus Abrechnungsspitzen und aus Wirtschaftsplänen handelt es sich um unterschiedliche Ansprüche, die ihre Rechtsgrundlage in verschiedenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft haben, die unterschiedlichen Verjährungsfristen unterliegen und auch bei Eigentümerwechsel unterschiedliche Schuldner betreffen können.

Bei natürlicher Betrachtungsweise stellen Forderungen aus Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen daher völlig unterschiedliche Lebenssachverhalte dar, die zu verschiedenen Tatsachenkomplexen gehören, so dass es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handelt.


LG Frankfurt/Main, 12.02.2020 - Az: 2-13 T 9/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg