Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.257 Anfragen

Forderungen aus Abrechnungsspitzen und aus Wirtschaftsplänen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Forderungen aus Abrechnungsspitzen und aus Wirtschaftsplänen handelt es sich um unterschiedliche Ansprüche, die ihre Rechtsgrundlage in verschiedenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft haben, die unterschiedlichen Verjährungsfristen unterliegen und auch bei Eigentümerwechsel unterschiedliche Schuldner betreffen können.

Bei natürlicher Betrachtungsweise stellen Forderungen aus Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen daher völlig unterschiedliche Lebenssachverhalte dar, die zu verschiedenen Tatsachenkomplexen gehören, so dass es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handelt.


LG Frankfurt/Main, 12.02.2020 - Az: 2-13 T 9/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.257 Beratungsanfragen

Danke

Verifizierter Mandant

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe