Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.278 Anfragen

Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung bei Verwalterlosigkeit

Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Jeder Wohnungseigentümer hat nach § 21 Abs. 4 WEG einen Anspruch auf Einberufung einer Eigentümerversammlung. Grundsätzlich obliegt das Recht zur Einberufung der Eigentümerversammlung gem. § 24 Abs. 1 und 2 WEG dem Verwalter oder in den Fällen des § 24 Abs. 3 WEG dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats. Ausnahmsweise sind aber auch die Eigentümer berechtigt, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, sofern die Einberufung einvernehmlich durch alle Wohnungseigentümer erfolgt.

Gibt es keinen Verwalter und keinen Verwaltungsbeirat so soll die Möglichkeit einer Klage im Gerichtsstand des § 43 Nr. 1 WEG gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Zustimmung zu einer Ladung, die sich dann als Ladung aller Wohnungseigentümer darstellt, bestehen.

Darin erschöpfen sich die Möglichkeiten der Wohnungseigentümer jedoch nicht. So wie sie in einer ins Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung regeln können, dass z. B. der jeweilige Eigentümer einer bestimmten Wohneinheit im Falle der Verwalter- und Verwaltungsbeiratslosigkeit zur Einberufung befugt sein soll, so können sie auch im Einzelfall durch schuldrechtliche Vereinbarung einen Wohnungseigentümer zur Einberufung ermächtigen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Patrizia KleinMartin BeckerDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant