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Mietspiegeleinordnung bei Fehlen einer separaten Dusche

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Fehlen einer separaten Dusche kann für die Einordnung im (Berliner) Mietspiegel nicht mit einer fehlenden Duschmöglichkeit gleichgesetzt werden.


AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - Az: 21 C 280/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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