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Mietspiegeleinordnung bei Fehlen einer separaten Dusche
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Fehlen einer separaten Dusche kann für die Einordnung im (Berliner)
Mietspiegel nicht mit einer fehlenden Duschmöglichkeit gleichgesetzt werden.
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RJanson, Rodenbach
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Dr. Peter Leithoff , Mainz