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Mietspiegeleinordnung bei Fehlen einer separaten Dusche

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Fehlen einer separaten Dusche kann für die Einordnung im (Berliner) Mietspiegel nicht mit einer fehlenden Duschmöglichkeit gleichgesetzt werden.


AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - Az: 21 C 280/20


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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