Das Fehlen einer separaten Dusche kann für die Einordnung im (Berliner) Mietspiegel nicht mit einer fehlenden Duschmöglichkeit gleichgesetzt werden.
AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - Az: 21 C 280/20
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


