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Mietspiegeleinordnung bei Fehlen einer separaten Dusche

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Fehlen einer separaten Dusche kann für die Einordnung im (Berliner) Mietspiegel nicht mit einer fehlenden Duschmöglichkeit gleichgesetzt werden.


AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - Az: 21 C 280/20

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