Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.283 Anfragen

Eigenbedarfskündigung trotz Unmöglichkeit der Anmietung von Ersatzwohnraum?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einer Eigenbedarfskündigung kann die Unmöglichkeit der Anmietung von Ersatzwohnraum entgegenstehen. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich um eine Familie mit vier Kleinkindern handelt, die ALG-II-Leistungen bezieht und eine Anmietung einer Ersatzwohnung nicht möglich ist.

In diesem Fall steht ein Härtegrund nach § 574 Abs. 1 BGB dem berechtigten Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB entgegen.

Im vorliegenden Fall kam erschwerend hinzu, dass der Vermieter lediglich eine Wohnung für eine Person benötigte und es den Mietern auf dem örtlichen Wohnungsmarkt extrem schwergefallen ist, überhaupt Wohnungen mit einer bezahlbaren Miete zu finden, bei denen die Mieter zudem naturgemäß mit finanzkräftigeren Mietern konkurrieren. Daher war es nachvollziehbar, dass keine angemessene Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen zu beschaffen war.


AG Lübeck, 01.02.2022 - Az: 33 C 1544/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant