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Räumung einer Mietwohnung und die Ablehnung einer Räumungsfrist

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter muss seine Zahlungsverzögerung aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten auch dann vertreten, wenn ihn an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kein Verschulden trifft, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit.

Die Interessen des Vermieters an der Räumung bei einem Mietrückstand von 15.000 € überwiegen das Interesse des Mieters an einer Räumungsfrist, trotz zwei Kindern und dem Fehlen einer Ersatzwohnung und der anerkannten schwierigen Wohnungssituation in München.


AG München, 09.02.2023 - Az: 463 C 13911/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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